040 527 211-0
Zuverlässige Energie für eine nachhaltige Welt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“, nicht-standardsprachlich auch oft „AGBs“,„AGB's“ oder „AGBen“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags (umgangssprachlich „das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechen den Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, jedoch ohne dessen Paragraphen III (Eigentumsvorbehalt), der durch nachstehende Regelung ersetzt wird :

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Liefersachen vor.

Verpackung
Als Ort der Rückgabe von gebrauchten, restentleerten Verpackungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Ziffer 1 bis 4 VerpackG wird abweichend von § 15 Abs. 1 Satz 1 VerpackG der Sitz des Verkäufers vereinbart. Die Kosten der Rückgabe hat der Käufer zu tragen.

Hersteller- und Verarbeitungsklausel
Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche andere Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, daß das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.

Verarbeitungs− und Vermischungsklausel
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

Vorausabtretung
Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber nur unter dem sog. einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.

Übersicherungsklausel
Soweit die Gesamtforderung des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuß der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben.

Einziehungsermächtigung
Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.

Kein Rücktritt vom Vertrag
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage. Garantie und Service Ausland: Die Riello UPS GmbH bietet Garantie- und Service Leistungen ausschließlich innerhalb von Deutschland an. Erfolgt ein Weiterverkauf oder eine Weiterlieferung der Waren ins Ausland, so erfolgt dies auf eigenes Risiko des Versenders. Im Garantie- oder Servicefall können Ersatzteile oder Austauschgeräte zur Verfügung gestellt werden, deren Versand direkt an den Auftraggeber in Deutschland erfolgt. Die Ersatzteile oder Austauschgeräte werden in jedem Fall zunächst komplett berechnet.

Innerhalb der Garantie erfolgt nach der Rücklieferung der defekten und nicht für die Reparatur benötigten Ersatzteile oder Austauschanlagen eine Gutschrift in Abhängigkeit vom Zustand der Teile und der Ursache des Ausfalls. Dienst-leistungen außerhalb von Deutschland können in der Regel nicht angeboten werden.

In Ländern, in denen es eine Riello UPS Niederlassung oder Vertragspartner mit geschulten Technikern gibt, muss eine Beauftragung und Bezahlung von Technikern direkt vor Ort durch den Auftraggeber erfolgen. Die Kontaktdaten werden auf Anfrage von der Riello UPS GmbH zur Verfügung gestellt.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg.


Einkaufsbedingungen

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Sind im Ausnahmefall Abänderungen oder Ergänzungen notwendig, so bedürfen sie der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Bestellung
Die Bestellung ist innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen.

Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise ausschließlich Mehrwertsteuer. Sie gelten frei Haus einschließlich Verpackung, Transport und Bruchversicherung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Preiserhöhungen sind wir berechtigt, unsere Bestellung zu annullieren.

Gewährleistung des Auftragnehmers
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Dieser haftet bis zur erfolgten Abnahme der Lieferung bzw. Leistung für Mängel und Schäden jeglicher Art aus der Lieferung bzw. Leistung.

Liefertermin und Rücktritt vom Vertrag
Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Mit Ablauf der Lieferfrist kommt der Lieferant ohne weitere Mahnung in Verzug, es sei denn, daß die Verlängerung der Lieferfrist vorher rechtzeitig schriftlich vereinbart wurde oder daß höhere Gewalt vorliegt, die der Lieferant jedoch zur Vermeidung des Verlustes seines Entschuldigungsrechtes sofort anzuzeigen hat. Der Lieferant haftet für alle aus der Verzögerung entstandenen Schäden. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10%. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, daß infolge des Verzuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Außerdem sind wir nach Ablauf einer zu stellenden angemessenen Frist berechtigt, die Annahme zu verweigern und uns anderweitig einzudecken. Hierbei entstehende Mehrkosten hat uns der Lieferant zu ersetzen.

Gewährleistungsansprüche
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Wir sind unabhängig davon berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall hat der Lieferant die zum Zweck der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübertragung.

Beistellung
Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Produzentenhaftung
Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat dieser uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.

Rechnungserstellung und Zahlung
Rechnung erbitten wir sofort nach erfolgter Lieferung bzw. Leistung. Jede eingehende Rechnung ist (2-fach) mit der Nummer unserer Bestellung zu versehen. Die Begleichung der Rechnung erfolgt nach unserer Wahl innerhalb 14 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen netto bzw. nach besonderer Vereinbarung.

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Hamburg